An der Theodor-Heuss-Realschule erhalten alle Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2021/22 ein iPad als Dauerleihgabe für die Schulzeit an der Schule. Die Geräte bleiben Eigentum des Schulträgers und werden zentral von der Schule verwaltet. Viele „häufig gestellte Fragen“ (FAQ) und Detailfragen werden hier in dieser Liste geklärt.
Die Liste ist dynamisch und offen und wird laufend aktualisiert und angepasst.
Die Ausgabe der iPads der Klassenstufe 5 erfolgt klassenweise in den ersten drei Schulwochen des neuen Schuljahres. Ein Expertentandem von Lehrkräften wird dazu in einer Doppelstunde die Klasse besuchen. Mit der Ausgabe werden auch erste Regeln besprochen. Ebenfalls erfolgt eine kurze Einführung in die Handhabung der iPads und das Dateimanagement. Weitere Schulungsbausteine erfolgen nach dem „Medienbildungscurriculum“ während der weichen Landung, im Fach „Medienbildung“, im Fachunterricht und in den Kompaktwochen. Die iPads für neue Schülerinnen und Schüler werden am ersten Schultag mit den zu unterzeichnenden Leihverträgen ausgegeben. Sollten sich bei der Ausgabe Mängel am Gerät und am Zubehör zeigen, so ist das sofort zu melden. Das Gerät oder Zubehör wird dann ausgetauscht. Die Eltern der neuen 5. Klassen unterzeichnen die Leihverträge schon bei der Einschulung nach Sichtung und Prüfung der später auszugebenden Geräte.
Jede Schülerin und jeder Schüler erhalten bei der Ausgabe:
Sollten sich bei der Ausgabe Mängel am Gerät und am Zubehör zeigen, so ist das sofort zu melden. Das Gerät oder Zubehör wird dann ausgetauscht.
Es gibt keine Tastatur. Es soll vorrangig mit dem Stift und der Bildschirmtastatur gearbeitet werden. Es kann aber privat eine einfache Bluetooth-Tastaturen dazu gekauft werden. Viele Schülerinnen und Schüler haben neben dem mobilen iPad auch eigene PCs als Arbeitsgerät für größere Texteingaben.
Wer will, kann sich auf eigene Kosten eine Displayschutzfolie anschaffen und aufbringen.
Jedes iPad ist eindeutig einem Schüler zuzuordnen. Der Schülername erscheint auch sichtbar auf der Geräterückseite und dem Display. Die Seriennummer ist im Leihvertrag und in der Geräteverwaltung hinterlegt. Ein verloren gegangenes, verlegtes oder gestohlenes iPad kann i.d.R. geortet werden, sobald es sich in einem WLAN befindet. Ein gestohlenes iPad ist gesperrt und damit unbrauchbar. .
Die Stifte werden jeweils mit Schülernamen versehen. Die Seriennummern der Stifte sind nicht zentral erfasst. Da sie leicht verloren gehen oder verwechselt werden können, ist besondere Sorgfalt wichtig. In der iPad-Hülle ist ein sicheres Ablagefach für die Stifte.
In der Hülle ist ein sicheres Ablagefach für die Stifte. Hier sollten die Stifte bei Nichtverwendung immer gelagert werden (nicht im Schülermäppchen!). Die Stifte können zur besseren Identifizierung auch mit einem persönlichen Klebepunkt versehen werden.
Die Benutzung und das Verstauen des Stiftes müssen geschult werden. Hierzu bedarf es evtl. in der Einführungsphase immer auch Hinweise in den Arbeitsaufträgen.
iPad, Stift und das Ladegerät sind Dauerleihgaben. Die Entleiher haften für verlorene Geräte. Die Versicherung deckt in der Regel nur Beschädigung und Diebstahl ab.
Es soll vorrangig mit dem Stift und der Bildschirmtastatur gearbeitet werden. Auf eine Tastatur wurde auch aus Kostengründen verzichtet. Die eingesparten Mittel sollen stattdessen für App- und digitale Schulbuchlizenzen verwendet werden. Eine Tastatur belastet oft auch den Akku des iPads.
Es kann aber privat eine einfache Bluetooth-Tastaturen dazugekauft werden. Viele Schülerinnen und Schüler haben neben dem mobilen iPad auch eigene PCs als Arbeitsgerät für größere Texteingaben.
Ja. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass bei eigenen Tastaturen ebenfalls ein sicheres Stiftfach integriert ist.
Solche Tastaturen kosten zwischen 25 - 140 Euro, je nach Ausstattung.
Kopfhörer könnten eine sinnvolle Ergänzung (nicht nur im Fremdsprachenunterricht) sein. Aus Kostengründen wurde auf eine flächendeckende Bereitstellung verzichtet. Die meisten Schülerinnen und Schüler verfügen aber privat über Kopfhörer (kabelgebunden oder Bluetooth), die verwendet werden könnten.
Dann kann er in dieser Stunde nichts hören oder er muss bei einem Mitschüler oder einer Mitschülerin mithören oder den Lautsprecher benutzen.
In Fächern, in denen der Einsatz von Kopfhörern wichtig sein könnte, könnte man evtl. einen kleinen Satz Ersatzkopfhörer bereitstellen.
Dafür ist der Schulträger zuständig. Er wurde vom Schulträger erstellt und wird von der Schule ausgeteilt und unterschrieben wieder eingesammelt und verwahrt.
leihvertrag-und_nutzungsordnung-mobiles-endgeraet-fuer-lernende_21_22.pdf
Die Schüler erhalten ihr iPad für die Dauer ihres Verweilens auf der Schule. Sie geben das iPad mit Zubehör gemäß Leihvertrag beim Verlassen der Schule wieder ab. Der Abgabeprozess ist über eine Checkliste geregelt.
Bei sachgemäßem Gebrauch gibt es aus der Erfahrung mit den bisherigen Leihgeräten und den iPads in den bisherigen iPad-Klassen keine Defekte. Grundsätzlich wird das Zubehör mit entliehen und der Schulträger muss auch den Ersatz gewährleisten.
Wir gehen davon aus, dass bei sachgemäßem Gebrauch ähnliche Alterungsspuren wie bei Schulbüchern entstehen. Bei Schulbücher entstehen nur bei groben Beschädigungen kleine Gebühren, die sich aber über alle Fächer und Schuljahre auch summieren können. Wir gehen auch davon aus, dass ein iPad nach 6 Schuljahren seinen Wert verloren hat und nicht neu verliehen und ausgemustert wird. Größere Beschädigungen, die nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden sind über die städtische Versicherung gedeckt. Es ist zu beobachten, dass die Schülerinnen und mit den bisherigen Leihgeräten sehr sorgsam umgehen. Bisher gab es kaum Schäden. Ein Problembereich könnte die Aufbewahrung in Schulränzen oder Schulrucksäcken sein, die in Pausen gerne herumliegen oder herumfliegen. Zur sicheren Aufbewahrung könnten auch die Schließfächer (Kosten 1 Euro pro Monat) genutzt werden.
Die Schule hat verbindliche Leitgedanken und Regeln für den Umgang mit dem iPad in der Schule erstellt. Sie wurden ausführlich mit den Schülerinnen und Schüler bei der Ausgabe der iPads besprochen und die Regeln im Klassenzimmer ausgehängt.
Für eine entsprechende Versicherung ist der Schulträger verantwortlich. Damit ist alles abgesichert außer grobfahrlässiger Sachbeschädigung. Sowohl Diebstahl, als auch Sachbeschädigung müssen sofort beim Gerätesupport gemeldet werden. Bei Sachbeschädigung ist eine Schadensmeldung auszufüllen. Bei Diebstahl muss eine Anzeige erfolgen. Die Versicherung haftet nicht für verlorene oder verlegte Geräte.
Es gibt auch einige Anbieter für freiwillige Zusatzversicherungen. Für einen kleinen Monatsbeitrag (< 2 Euro) sind die iPads dann rundum versichert.
Die Ausgabe der iPads (siehe auch schon Punkt 1) der Klassenstufen 6, 8, 9, 10 erfolgt klassenweise in den ersten beiden Schulwochen des neuen Schuljahres 2021/22. Ein Expertentandem von Lehrkräften wird dazu in einer Doppelstunde die Klasse besuchen. Mit der Ausgabe werden auch erste Regeln besprochen und Leihverträge und Nutzungsvereinbarungen ausgegeben. Ebenfalls erfolgt eine kurze Einführung in die Handhabung der iPads und das Dateimanagement. Weitere Schulungsbausteine erfolgen nach dem „Medienbildungscurriculum“ im Fachunterricht und in den Kompaktwochen.
Die iPads bleiben in den Pausen wie alle Schulmaterialen (z.B. Schulbücher) im Schulranzen im Klassenzimmer. Die Klassenzimmer werden über die Pausen abgeschlossen. Bei einem Zimmerwechsel z.B. in einen Fachraum muss noch eine Lösung gefunden werden. Evtl. liegen sie dann vor dem noch verschlossenen Fachraum. Es muss dann darauf geachtet werden, dass die Schulranzen nicht herumfliegen und nicht in Laufwegen liegen. Zur sicheren Aufbewahrung könnten auch die Schließfächer (Kosten 1 Euro pro Monat) genutzt werden. Ob die iPads in den Mittagspausen genutzt werden können, muss noch in der Hausordnung geregelt werden. Evtl. Ist die Internetverbindung zu Pausenzeiten deaktiviert, damit nicht unkontrolliert und unbeaufsichtigt Internetaktionen stattfinden (Aufruf von Seiten, die nicht den vorgegebenen Unterrichtszwecken dienen, Chat und Kommunikation, Versenden von Fotos und Filmen).
Hier gilt das Gleiche wie für die Pausen. Die iPads verbleiben in den Schultaschen.
Das muss in der Hausordnung für die Zukunft geregelt werden. Bisher ist es mit privaten Geräten nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für die Mittagspause.
Jeder Schüler sollte nach Pausen und dem Sportunterricht kontrollieren, ob sein iPad und das Zubehör noch vorhanden ist. Ansonsten muss der Diebstahl sofort gemeldet werden. Die iPads werden gegen Diebstahl versichert. Gestohlene iPads können auf dem Schulgelände oder in anderen eingestellten WLAN-Bereichen geortet werden. Ein gestohlenes iPad ist auch wertlos, da es gesperrt ist und nur schwer wiederverwendet werden kann. Bei einem gestohlenen Stift ist das schon einfacher.
Bei der Einführung wird auf Diebstahl und die Wertlosigkeit eines gestohlenen iPads hingewiesen. Ebenso wird auf Speichermöglichkeiten (Cloudlösungen der Schule) und entsprechendes Dateimanagement hingeweisen, um Datenverlust zu verhindern.
Es wird mehrere Anlauf- und Unterstützungssysteme geben, damit Schülerinnen und Schüler bei technischen Problemen schnell Hilfe bekommen:
iPad-Sanis: Eine Schülermentorengruppe mit festen Sprechstunden Technischer Gerätesupport: Herr Makris und Herr Jäger mit festen Sprechstunden Supportkanal: Teamskanal für konkrete Fragen Spezies: Lehrkräfteliste von Spezialisten für Apps und Anwendungen
Viele Probleme lassen sich durch „Zurücksetzen“ des iPads durch die Verwaltungssoftware (MDM=Mobile Device Management) JAMF durch den technischen Gerätesupport lösen.
Bei normalem Gebrauch halten Akkus einige Jahre. Ein defekter Akku in den ersten Jahren wird (Garantieleistung) wohl ausgetauscht. Bei späteren Defekten muss abgewogen werden. Für Akkus, die nach einigen Jahren Einsatz „schwächeln“ müssen evtl. Nachlademöglichkeiten in der Schule geschaffen werden. Viele Schüler in den bisherigen iPad-Klassen nutzen zur Ladeunterstützung auch eigene Powerbanks.
Das iPad ist ein an der Schule eingesetztes Unterichtsmittel, das von allen Schülern ähnlich wie z.B. bei Schulbüchern eingesetzt werden soll. Deshalb erhält jeder Schüler ein iPad.
I.d.R. sollen die iPads als Unterrichtsmittel (Lese- und Bearbeitungsgerät) auch für Hausaufgaben mit nach Hause genommen werden. In der Schule müssten die iPads sonst diebstahlsicher und mit Aufladeeinrichtung gelagert werden. Dazu müssten spezielle Koffer oder Schränke beschafft werden. Für Einzelfälle müssen Lösungen gefunden werden.
Das zählt als vergessenes Unterrichtsmaterial. Es wird kein Ersatzgerät für diesen Tag ausgegeben. Der Schüler kann wie bei vergessenen Schulbüchern evtl. bei einem Mitschüler reinschauen.
In der Regel sollen die Schüler dazu angehalten werden die iPads zuhause zu laden. In der Schule gibt es nur wenig Steckdosen und keine Ersatzladegeräte.
Die iPads werden zentral von der Schule bzw. dem Schulträger verwaltet. Die Schüler können keine eigenen Apps installieren, da es auch nicht ihr eigenes Gerät ist. Damit ist gewährleistet, dass alle Schüler über die gleichen Apps verfügen und auch die Erscheinungsform des Startbildschirms (Homescreen) gleich ist.
Updates werden i.d.R. automatisch außerhalb der Unterrichtszeit über Nacht zuhause eingespielt. Schülerinnen und Schüler sollten deshalb Softwareaktualisierungen des Betriebssystem und von Apps ausdrücklich zulassen.
Betriebssystem-Updates können auch manuell angestoßen werden. Ansonsten werden Updates (auch von Apps aus dem App-Store), wenn kein WLAN zur Verfügung steht, zeitlich verschoben und dann installiert, wenn ein WLAN zur Verfügung steht. Das kann dann auch in der Schule sein.
Die meisten Schüler verfügen zuhause über WLAN, das für online-Arbeiten und Updates genutzt werden kann. Schüler, die über kein WLAN verfügen (oder von Eltern nur eingeschränkte Möglichkeiten haben) können mit einigen Apps auch offline arbeiten oder Funknetz-Hotspots verwenden. Über das WLAN kann auch zuhause über Airprint-fähige Drucker gedruckt werden.
In den Nutzungsvereinbarungen mit den Schülern sind die Datenschutzmaßnahmen beschrieben. Die Schüler sind nur mit pseudonymisierten Benutzernamen sichtbar. Personenbezogene Daten werden nur in der in den Datenschutzhinweisen genannten absolut notwendigem Rahmen verarbeitet und gespeichert. Die iCloud-Funktion ist deaktiviert. Sollten personenbezogene Daten in bestimmten Umfang von Apps und Anwendungen abgespeichert werden, so ist eine Auftragsdatenverarbeitung mit der jeweiligen Firma/Institution abgeschlossen und die Anwendung ist in das Verfahrensverzeichnis aufgenommen.
Im Unterricht wird auf den Lehrkräften-iPads die Classroom-App eingesetzt. Mit dieser App lassen sich Anwendungen und Tools (z.B. Kamerazugriff) beschränken und der Internetzugriff steuern. Auch können nur einzelne Apps für die Anwender freigegeben werden.
Die Möglichkeiten des „Classroom-Management“ mit der Classroom-App sind sehr vielseitig. Deshalb wird die App eine große Rolle spielen und es werden spezielle Fortbildungen und Schulungen für Lehrkräfte dazu angeboten. Die App ist sehr übersichtlich und einfach zu handhaben. Voransicht und Schulungsvideo z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=14yHsNdP_Y8
Für einen evtl. notwendigen Fernunterricht wird die Jamf-Teacher-App eingesetzt. Damit lassen sich auch Berechtigungen einschränken.
Über die zentrale Verwaltung der Geräte kann ein Jugendschutzfilter aktiviert werden. Dieser filtert dann in der Schule und im heimischen WLAN. Letztendlich arbeiten die meisten Filter aber eher unzuverlässig, verlangsamen die Performance und filtern auch sinnvolle Seiten aus. In der Classroom-App kann man die Schülerbildschirme im Unterricht beobachten und Missbrauch beobachten.
Im heimischen WLAN können Filter und Benutzungszeiten eingestellt werden.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Analog zur Verteilung gibt es auch hier ähnliche Möglichkeiten:
Das funktioniert, um Missbrauch zu vermeiden, auch über die Classroom-App. Die Apple-TVs sind auch passwortgeschützt.
Der Schulträger hat das WLAN-Netz ausgebaut. Jeder Unterrichtsraum besitzt einen eigenen Access-Point und das entsprechende WLAN-Lastmanagement. Dennoch gibt es an wenigen Stellen noch Probleme, die schrittweise gelöst werden.
Als Maßnahme des Medienentwicklungsplans wurden sinnvolle allgemeine (und fachspezifische) Apps und Webanwendungen gesammelt und bewertet. Diese werden sauber in Ordnern auf zwei Homescreens einheitlich angeordnet und einzelnen Klassenstufen (Klassenprofile) zugewiesen.
Folgende allgemeine Apps und Anwendungen sind auf allen Geräten installiert:
Hinzu kommt ein Ordner mit Übungsapps (Learning-Apps, Anton, Kahoot, Quizlet, Taskcards u.a.) und die Apps der einzelnen Fächer in jeweils einem Fachordner.
Die Nutzung von Apps und Web-Plattformen aus didaktisch-methodischen Gründen zu Unterrichtszwecken ist durch den Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Landesverfassung und dem Schulgesetz abgedeckt. Bei der Nutzung werden i.d.R. technische Daten (IP-Adresse, Gerätedaten, Betriebssystemdaten, Standortdaten usw.) und personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet. Diese Daten müssen zur Erfüllung tatsächlich auch erforderlich sein, d.h. die Aufgabe kann ohne diese Daten nicht oder nicht sachgerecht erfüllt werden. Die verarbeiteten Daten dürfen nur für diese Zwecke genutzt werden, eine darüberhinausgehende Verarbeitung ist unzulässig.
Alle an der Schule zum Einsatz kommenden Apps und Plattformen werden deshalb auf datenschutzrechtliche Kriterien hin begutachtet, bewertet und ausgewählt. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob personenbezogene Daten erhoben werden (z.B. durch eine Registrierung) und wie diese abgespeichert werden.
Generell gilt, dass die jeweilige Schule immer die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle bei der Nutzung der App bleibt - auch dann, wenn bei der Verwendung der App ein Dienstleister die Datenverarbeitung durchführt.
Sollten personenbezogene Daten in bestimmten Umfang von Apps und Anwendungen abgespeichert werden, so ist eine Auftragsdatenverarbeitung mit der jeweiligen Firma/Institution abgeschlossen und die Anwendung ist in das Verfahrensverzeichnis aufgenommen.
Rechtsgrundlage für den Einsatz einer bestimmten Software ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der jeweiligen Landesverfassung. Den rechtlichen Rahmen bilden aber auch EU (Datenschutzgrundverordnung DSGVO) und Bundesgesetze (Bundesdatenschutzgesetz BDSG). Die Bildungseinrichtung (oder der Schulträger) schließt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Microsoft Irland gemäß DSGVO ab, der die EU Standardvertragsklauseln enthält. Diese werden auch allen Subunternehmen auferlegt. Damit ist Microsoft Irland gleichgestellt mit EU Anbietern. Die Speicherung der Nutzdaten erfolgt nur innerhalb der EU und die Daten verlassen die EU nicht. Alle Nutzdaten sind server- und verbindungsseitig verschlüsselt. Weitere Hinweise: https://news.microsoft.com/de-de/unsere-antwort-an-europa-microsoft-ermoeglicht-speicherung-und-verarbeitung-von-daten-ausschliesslich-in-der-eu/
Hier gibt es viele verschiedene Ansichten. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die entsprechenden zugesicherten und ausgehandelten Klauseln im Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Microsoft. Inzwischen gibt es auch ein Urteil des OLG Karlsruhe. Demnach dürfen Behörden (Schulen) darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern.
Bei der Nutzung von Microsoft 365 werden i.d.R. technische Daten, sogenannte Telemetriedaten (IP-Adresse, Gerätedaten, Betriebssystemdaten, Standortdaten, Fehler- und Diagnosemeldungen von einzelknen Programmen usw.) und personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet. Wenn Microsoft 365 Education als Plattform zum Einsatz kommt, tritt Microsoft hier als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO auf. Der entsprechende Auftragsverarbeitungsvertrag heißt Microsoft Online Services Terms und wurde im Januar 2020 durch den Anhang zu den Datenschutzbestimmungen für Onlinedienste ergänzt, der auch die Standardvertragsklauseln als Vertragsbestandteil enthält und mit der EU Datenschutzbehörde abgestimmt wurde.
Hier die (umfangreichen) Datenschutzbestimmungen: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement?PrintView=true
Immer wieder gibt es den Einwand, dass Microsoft US-Behörden nach US-Gesetzen (Cloud-Act) den Zugriff auf Daten erlaubt: Der Cloud-Act regelt das Recht eines normalen Zivilgerichts der USA, Daten im Rahmen eines Strafverfahrens z. B. von Microsoft oder einer anderen Firma in der Welt direkt zu erbitten statt über ein Rechtshilfeverfahren, das Jahre dauert und nicht mehr zeitgemäß ist. EU Bürger sind davon nicht betroffen (solange Sie nicht in USA strafbar werden).
Microsoft späht auch keine Daten aus: Jeder Hersteller von Software, die über das Internet bezogen oder genutzt wird, benötigt zur Vertragserfüllung Daten, mit der die korrekte und sichere Funktion der Software sichergestellt werden kann. Das gilt für jedes Betriebssystem, für jeden Browser, egal ob Open- Source oder kommerziell. Microsoft speziell überträgt niemals Nutzerdaten ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen und dokumentiert sehr sorgfältig, welche Telemetriedaten für welchen Zweck übertragen werden.
Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer warnen v.a. vor der Weitergabe der sogenannten Telemetriedaten. Hierzu gibt es auch eine Stellungsnahme des „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publikationen/Studien/Office_Telemetrie/telemetrie.html
Es gibt eine Windows-App „Diagnosedatenanzeige“ die über den App-Store von Windows 10 installiert werden kann. In ihr wird angezeigt, welche Diagnosedaten Office (und Windows) erhebt und übermittelt. Es wäre vermutlich nicht verkehrt, wenn Betriebsratsmitglieder diese App installieren könnten, um zu prüfen, welche Diagnosedaten gesammelt werden. In Office-Programmen kann über den Befehl „Datei – Konto – Kontodatenschutz – Einstellungen verwalten“ der Status der Einstellungen angezeigt werden.
In den Web-Apps und in den mobilen Apps kann die Erzeugung und Übermittlung von Diagnosedaten inzwischen auch eingeschränkt werden.
Inzwischen hat Microsoft am 15.09.2022 eine neue Fassung seines Auftragsverarbeitungsvertrags („Microsoft Products and Services Data Protection Addendum“, „DPA“) veröffentlicht. Dieses umfasst insbesondere auch die Datenverarbeitung bei der Nutzung der in zahlreichen Unternehmen und öffentlichen Stellen eingesetzten Anwendung Microsoft 365.
Alle Schüler haben einheitliche Homescreens. Auf der ersten Seite sind die allgemeinen Apps und Anwendungen. Auf einer weiteren Seite sind in Fachordnern die fachspezifischen Apps und Anwendungen.
Die Apps und Anwendungen werden je nach Klassenstufe zugewiesen. Schüler der 5. Klassen haben deshalb evtl. weniger und andere Anwendungen wie andere Klassenstufen. Die Zuweisung erfolgt über die Verwaltungssoftware (MDM) JAMF durch den Gerätesupport.
Die Liste der Anwendungen kann jederzeit angepasst werden. Dies ist ein dynamischer Prozess. Evtl. wird es auch einen Teacherstore geben um seltenere Anwendungen bei Bedarf zu installieren.
Das kann über die Geräteverwaltung „global“ eingestellt werden oder über die Classroom-App von der Lehrkraft festgelegt werden.
Das geht u.a. auch situativ über die Classroom-App oder schon in der Geräteverwaltung.
Die Möglichkeiten des „Classroom-Management“ mit der Classroom-App sind sehr vielseitig. Deshalb wird die App eine große Rolle spielen und es werden spezielle Fortbildungen und Schulungen dazu angeboten. Die App ist aber sehr übersichtlich und einfach zu handhaben. Voransicht und Schulungsvideo z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=14yHsNdP_Y8
Auch das ist stundenweise über die Classroom-App möglich. Eine längere Sperrung oder Zeitfenster für die Sperrung sind über die Geräteverwaltung möglich.
Die iPads werden über eine sogenannte „Mobile-Device-Management-Software“ (MDM) vom Gerätesupport der Schule verwaltet. An unserer Schule nutzen wir dazu JAMF. Dort können Profile für Klassenstufen und Schülergruppen erstellt werden. Mit einzelnen Häkchen können Voreinstellungen getroffen werden und Apps zugewiesen werden. Erfahrungsgemäß ist der Support hier einfacher als bei Windows-Schulnetzwerken.
Ja. Hier gibt es wieder viele Möglichkeiten:
Die einzelnen Möglichkeiten werden im Unterricht geschult und eingeübt. Über den Einsatz von herkömmlichem Heft oder iPad entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft
Hauptspeicherort wird auch zukünftig die Pädbox (Nextcloud) sein. Dateien werden dort in einer einheitlichen Ordnerstruktur abgelegt.
Im Jahr 2021 wird zunächst die bisherige Pädbox weiter genutzt. Sie hat bereits jetzt eine Anbindung an die „Home-Verzeichnisse“ des Schulnetzes (Pädagogische Musterlösung Windows = PädML). Über den Jahreswechsel 2021/22 erfolgt vom Schulträger ein Umstieg auf eine neue andere PädML. Dort ist eine Nextcloud integriert.
Das Erstellen von Fotos, Audio- und Videodateien sollte nur der Weiterverarbeitung in Apps und Anwendungen dienen und dann mit der Anwendung in der Pädbox abgespeichert werden. Fotos, Audio- und Viodeodateien, die lokal abgespeichert sind, sollten regelmässig gelöscht werden. Die Schüler werden auf die Regeln im Umgang mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in Zusammenhang mit solchen Dateien hingewiesen.
Die Speicherstruktur und Dateiablage in der Pädbox bleibt erhalten. Die Schüler sollten aber zum Schuljahresende in jedem Fach zum „Aufräumen“ und Entfernen unwichtiger Dateien aufgefordert werden.
Das Anlegen einer einheitlichen Ordnerstruktur wird Teil der Einführung sein.
Nicht alle Schulbücher sind in digitaler Form geeignet und auch die Lizenzkosten sind oft unverhältnismässig hoch (z.B. BiBox 5 € pro Schüler und Fach und Schuljahr). In einem ersten Schritt sollen im Schuljahr 2021/22 die digitalen Ausgaben der Kernfach-Schulbücher auf die iPads evtl. auch in den + Ausführungen (mit AV-Material).
Für Schüler gibt es auch die Möglichkeit Fotos von Buchseiten z.B. für Hausaufgaben anzufertigen.
OneNote-Klassennotizbücher werden bis eine vergleichbare Lösung gefunden wird der Standard sein.
Mit Schreiben des Kultusministeriums vom 22.07.2021 wurden die Schulen über das weitere Vorgehen beim Einsatz von Microsoft 365 an Schulen informiert.
Im Rahmen des Aufbaus der digitalen Bildungsplattform hat das Kultusministerium in einem Pilotprojekt gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) den Einsatz von Komponenten von Microsoft Office 365 in einer speziellen datensparsamen Konfiguration geprüft.
Im Ergebnis hat der LfDI aus datenschutzrechtlichen Gründen empfohlen, im Schulbereich von einer Nutzung der im Pilotprojekt getesteten Konfiguration von Softwarelösung und Online-Diensten abzusehen.
Das Kultusministerium hat diese Empfehlung für den Schulbereich akzeptiert und deshalb entschieden, die entsprechenden Komponenten der digitalen Bildungsplattform auszuschreiben, um den Schulen so bald wie möglich eine sichere und datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung stellen zu können.
Auf Grundlage dieser neuen Perspektive auf eine datenschutzkonforme Gesamtlösung hat der LfDI angekündigt, dass er seine Beratungsleistungen für Schulen intensivieren wird und insbesondere bei konkreten Beschwerden, denen er weiterhin nachgehen wird, zunächst gemeinsam mit den Schulen nach möglichen Lösungen sucht.
Soweit Schulen derzeit Microsoft Produkte einsetzen, wird der LfDI diese mit Blick auf die Gesamtlösung nicht pauschal untersagen, bis das Land eine datenschutzkonforme Lösung gesamtheitlich zur Verfügung stellt.
In den Medien wird von einer Verfahrenszeit für die Ausschreibung von 1 - 1 1/2 Jahren berichtet. Damit wäre ein möglichst datenschutzkonformer Einsatz mit entsprechender Datenschutzerklärung und Nutzungserklärungen der Eltern und Schüler bis ins Schuljahr 2022/23 möglich.
Über das Ergebnis der Ausschreibung wird rechtzeitig informiert.
Im Fall eines Verbots müssen andere Anwendungen eingesetzt werden:
Es wird größere Fortbildungseinheiten geben, aber auch kurze Mikrofortbildungen und Patensysteme (Spezies). Die ersten Montage im neuen Schuljahr 2021/22 sind Fortbildungsnachmittage. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Online-Fortbildungsangeboten im Internet.
Es wird mehrere Anlauf- und Unterstützungssysteme geben, damit Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte bei technischen Problemen schnell Hilfe bekommen:
Viele Probleme lassen sich durch „Zurücksetzen“ des iPads durch die Verwaltungssoftware (MDM=Mobile Device Management) JAMF durch den technischen Gerätesupport lösen.
Das ist ein Prozess, der sich über mehrere Schuljahre entsprechend des Curriculums entwickelt. Hier müssen auch sinnvolle Möglichkeiten im Fachunterricht entwickelt und ausgetauscht werden, wie allgemeine und fachspezifische Apps und Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden können.
Die Einführung und Einrichtung der allgemeinen schulspezifischen Apps (z.B. Untis) und eine Einführung in die Handhabung erfolgt bei der Ausgabe der iPads. (Klasse 5 auch in Modulen der „Weichen Landung“). Die Einführung der Office-Apps (Word, Powerpoint) erfolgt im Fach Medienbildung Klasse 5 und zur Auffrischung in den anderen Klassenstufen nach Absprachen im Fachunterricht und in den Kompaktwochen. Das OneNote-Kursnotizbuch wird im Informatikunterricht Klasse 7 eingeführt. Alle fachspezifischen Apps werden im Fachunterricht eingeführt.
Da gibt es keine Vorgaben. Das iPad ist ein zusätzliches Unterichtsmittel und soll dann eingesetzt werden, wenn es Sinn macht. Sinnvoll wäre das iPad im einfachsten Fall als Lesegerät für Arbeitsmaterial (Einsparung von Kopien) oder Audio- und Videoquelle. Stufenweise kann dann der Einsatz von Apps und Anwendungen hinzukommen. Es wird deshalb auch Stunden geben, in denen das iPad die ganze Stunde in der Schultasche bleibt.
Hauptspeicherort wird auch zukünftig die Pädbox sein. Dateien werden dort in einer einheitlichen Ordnerstruktur abgelegt.
Es gibt ein schuleigenes Curriculum im Bereich Medienbildung. Dort sind auch jetzt schon wichtige Bausteine (auch externer Anbieter) verankert.
Ältere Arbeitsmaterialien, Arbeitsblätter und Folien können abfotografiert oder besser eingescannt werden. Scannen kann man mit speziellen Apps. Es bietet sich aber auch hier die „Dateien-App“ an. Hier kann man sich zum Zielordner „durchklicken“ und kann dann oben links auf die … drei Punkte. Dort findet man die Möglichkeit direkt zu scannen und das Ergebnis zuzuschneiden. Das Dokument wird dann direkt im pdf-Format abgespeichert.
Diese Möglichkeiten besteht in der Classroom-App. Deshalb wird die App eine große Rolle spielen und es werden spezielle Fortbildungen und Schulungen dazu angeboten. Die App ist aber sehr übersichtlich und einfach zu handhaben. Voransicht und Schulungsvideo z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=14yHsNdP_Y8
Mit der Educationlizenz der Schule von Microsoft hat derzeit jeder Schüler einen Mailaccount.
Über den Browser können sich Schüler auch bei den verschiedenen Accounts anmelden.
Die Kommunikationswege sind an der Schule festgelegt. Die Eltern können Lehrkräfte per Mail oder eine Elternmnitteilung in Untis anschreiben. Lehrkräfte schreiben Eltern i.d.R nur noch über Untis an. Chat- und Beitragskanäle von Teams sind der Kommunikationskanal für Schülerinnen und Schüler untereinander und für die Kommunikation mit Lehrkräften. Eltern haben keinen Teams-Zugang und sollen auch nicht über die Zugänge ihrer Kinder kommunizieren. Die Schule hat für die Kommunikation verbindliche Regeln aufgestellt. nutzungsvereinbarung_verhaltensgrundsaetze_zur_elektronischenkommunikation-2020-11-24_la.pdf
Zum Drucken vom iPad aus müsste im heimischen WLAN ein neuerer Drucker mit einer Air-Print - Möglichkeit vorhanden sein. Alle Materialien sind aber immer auch in der Nextcloud gespeichert und können von jedem PC im heimischen Netz gedruckt werden.